Sie möchten gerne Mitglied im Verein Bergischer Schwimmclub 68 Overath/Rösrath e.V. werden? Jetzt Vereinsmitgliedschaft beantragen!

Bevor sie loslegen hier noch einige Informationen zur Mitgliedschaft:

Die Aufnahme mit Beitragspflicht erfolgt ab dem ersten Tag des laufenden Quartals, ausgehend vom Datum des Antrages. Zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags füllen sie bitte das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat aus, da wir sonst Ihren Aufnahmeantrag nicht berücksichtigen können. Die fälligen Vereinsbeiträge werden immer halbjährlich am 01.04. und am 01.10. eines Kalenderjahres eingezogen. Ausgenommen hiervon ist der Ersteinzug bei Eintritt im 2. Quartal (Einzug am 01.07.) oder 4. Quartal (Einzug am 15.12.). In diesem Fall wird ein viertel Jahresbeitrag fällig. Weiterhin wird mit dem Ersteinzug immer die Anmeldegebühr von 20,00€/Mitglied eingezogen. Dieser Aufnahmeantrag stellt gleichzeitig die in den Regeln zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren aufgeführte Vorabankündigung (Pre-Notification) dar. Die Mandatsreferenz wird mit dem Ersteinzug übermittelt und dient gleichzeitig als Aufnahmebestätigung. Mit der Aufnahme in den Verein wird die Vereinssatzung als verbindlich anerkannt. Sie kann bei den Vorstandsmitgliedern oder auf der Homepage des Vereins eingesehen werden. Bei Zahlungsverzug kann der Ausschluss aus dem Verein erfolgen. Der Einzug noch ausstehender Beiträge auf dem Rechtswege bleibt dem Verein vorbehalten. Bitte teilen Sie dem Verein auch Änderungen Ihrer Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Kontoverbindung umgehend schriftlich mit (z.B. per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), damit wir Sie erreichen und den Mitgliedsbeitrag erfolgreich einziehen können.

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich (Brief oder E-Mail) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalenderhalbjahres (30.06. oder 31.12.) anzuzeigen.

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